Veranstaltung: | 40. Bundesmitgliederversammlung Berlin |
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Tagesordnungspunkt: | 10.3. Inhaltliche Anträge |
Antragsteller*in: | CampusGrün Münster (dort beschlossen am: 05.11.2019) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 23.11.2019, 17:41 |
Antragshistorie: | Version 1 |
A3NEU: Einrichtung eines „Fonds für studentisches Wohnen“ auf Bundes- und Europaebene
Titel
Antragstext
Voraussichtlich vom 25. bis zum 29. November sind die zweite und dritte Lesung
des Bundeshaushalts angesetzt. CampusGrün fordert im Rahmen der Haushaltsdebatte
die Einrichtung eines „Fond für studentisches Wohnen“ mit einem Volumen von 3.0
Mrd. Euro in den nächsten fünf Jahren. Dieser Fond dient:
1) Der Schaffung von preisgünstigem Wohnraum für Studierende.
Dabei sollen nicht nur staatliche Träger wie z.B. Studierendenwerke sondern auch
gemeinnützige private Träger auf den Fond zugreifen können. Die Bundesregierung
muss hierfür genaue Regeln zu Preisbindung, zur Anzahl der Wohnheimplätze und zu
den Infrastrukturellen Voraussetzungen und der Mindestausstattung erarbeiten.
Auch alternative Formen des Wohnens sollen, solange sie mehrheitlich von
Studierenden genutzt werden, gefördert werden. Darunter fallen zum Beispiel
„Wohnen für Hilfe“, bei dem Studierende mit Senioren zusammenwohnen und sie dort
unterstützen. Ebenfalls fallen darunter aber auch Mehr-Generationen-Häuser in
denen mehrere Generationen miteinander leben und sich gegenseitig unterstützen.
2) Das Bereitstellen von kostenfreiem und kostengünstigem Baugrund zur
Errichtung neuer Studierendenwohnheime.
Dabei sollen Grundstücken unter Aufsicht der BImA in Hochschulstädten primär an
staatliche Träger von studentischem Wohnraum vergeben werden.
3) Die verstärkte Förderung bei der Sanierung und Modernisierung von bestehenden
Studierendenwohnheimen.
Ferner begrüßt CampusGrün ausdrücklich die geplante Erhöhung des Erasmus-
Haushalt auf EU-Ebene. Dieser ist bisher in 3 geförderte Bereiche, die
allgemeine & berufliche Bildung mit etwa 25.9 Mrd. €, der Jugendbereich mit etwa
3.1 Mrd. € und den Sport mit etwa 550 Mio. €, aufgeteilt. Trotz der richtigen
Schritte, die hier eingeleitet wurden, fordern wir einen vierten geförderten
Bereich für studentischen Wohnraum ein. Neben den heimischen Studierenden haben
besonders Erasmus-Studierende und Studierende aus dem Nicht-EU-Ausland große
Schwierigkeiten in großen Hochschulstädten eine Wohnung zu finden. Dies gilt
nicht nur für Studierende die nach Deutschland kommen, sondern auch für deutsche
Studierende die ins Ausland gehen. Daher setzen wir uns für einen europäischen
Ansatz ein, bei dem im Haushalt 2021-2027 zusätzlich zu den bereits geplanten
Ausgaben für Erasmus 2.5 Mrd. € für den Bau von Studentischem Wohnraum
bereitgestellt werden.
CampusGrün, als Zusammenschluss Grün-alternativer Listen, unterstützt ferner den
Beschluss "Recht auf Wohnen" der Partei Bündnis 90/Die Grünen von der BDK am
15.11.2019.
Änderungsanträge
- Ä1 (Luis Reithmeier (BAGLS Bamberg), Eingereicht)
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