Veranstaltung: | 40. Bundesmitgliederversammlung Berlin |
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Tagesordnungspunkt: | 10.3. Inhaltliche Anträge |
Antragsteller*in: | CampusGrün Münster (dort beschlossen am: 05.11.2019) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 05.11.2019, 23:47 |
A2: Fahrradmobilität flächendeckend stärken
Antragstext
CampusGrün fordert die Bundesregierung und insbesondere den Minister für Verkehr
auf, die Fahrradmobilität an allen Hochschulstandorten des Landes durch ein
entsprechendes Programm zu stärken, um effiziente, flexible und umwelt- und
klimafreundliche studentische Mobilität zu ermöglichen und verkehrssicher zu
gestalten.
I. Ausbau der Infrastruktur
Elementar für den Radverkehr sind Fahrradwege, die jenseits der regulären Straße
verlaufen. Hier muss daher eine ausreichende Kapazität in allen Hochschul-
Städten gewährleistet werden. Die jeweils betroffenen Städte sollen den
Ausbaubedarf nach ERA-Standards feststellen. Für den Bau der Fahrradwege sollen
dabei sowohl von Bund als auch von Land ausreichend Fördermittel bereitgestellt
werden, mit denen anteilig Projekte im Rahmen des zuvor festgestellten Bedarfs
bezuschusst werden können. Die Kommunen sind dazu aufgerufen zusätzliche
Fahrradstraßen und Schutzstreifen auszuweisen oder ähnliche fahrradfreundliche
Maßnahmen im regulären Straßenverkehr einzuleiten. Auch sollen ausreichende
Stellplätze für Fahrräder auf den Uni-Geländen und in den jeweiligen Städten
vorgehalten werden. Auch sollen sich die Hochschulen durch fahrradfreundliche
Maßnahmen auf ihren Campus an diesem Programm beteiligen.
II. Fahrradstellplätze statt Pkw-Parkplätzen an Studierendenwohnheimen
Besonders Studierendenwohnheime müssen an die Realitäten des studentischen
Fahrradverkehrs angepasst werden. Die Vorgabe einer Mindestzahl an Parkplätzen
pro Bewohner*innen stellt eine doppelte Belastung für den studentischen
Wohnungsbau da: Er fehlt unmittelbar für die Zuweisung neuen Baugebiets und
hemmt darüber hinaus den Bau neuer Wohnungen, weil für jede Wohnung zusätzlich
nahegelegener Parkraum zur Verfügung gestellt werden muss. Gerade Studierende
benötigen aber selten ein eigenes Auto. Stattdessen reichen zwischen 0,5 und
einem Fahrradstellplatz pro Studierendem vollkommen aus und nehmen zudem
deutlich weniger Platz ein. Für studentische Wohnungen sollen daher bundesweit
Ausnahmeregelungen geschaffen werden, die sie von einer Parkplatzpflicht
gänzlich ausnimmt und so dem grassierenden Wohnungsmangel entgegentritt. Auch
die bedarfsgerechte Umwandlung bereits eingerichteter Pkw-Parkplätze zu
Fahrradstellplätzen soll ausdrücklich freigestellt werden. Auch den Hochschulen
und Studierendenwerken ist eine bedarfsgerechte Umwidmung der bestehenden sowie
der für Neubauten geplanten Parkfläche zu Fahrradstellplätzen zu ermöglichen.
Begründung
Gerade für Studierende ist das Fahrrad ein entscheidendes Fortbewegungsmittel und seine Förderung ist
für den studentischen Alltag elementar. Fahrräder stellen dabei eine effiziente und flexible Art der
Fortbewegung dar und sind zudem platzsparend. Die unzureichenden Strukturen vor Ort werden daher
besonders kritisch gesehen. Zumeist führt die bestehende Fahrradinfrastruktur durch ihre Nähe zum KFZ-Verkehr
zu einer Gefährdung der Fahrradfahrer*innen. Mit unserem Antrag versuchen wir die wichtigsten
Voraussetzungen für zukunftsfähige studentische Mobilität zu schaffen. Hierbei steht der Ausbau einer
passenden Infrastruktur an erster Stelle. Denn Maßnahmen müssen nicht nur durchgesetzt werden: Sie
müssen auch zukunftsfähig sein. Sie müssen bestehende Bestände an Fahrrädern integrieren und auch die
komplexen zum Teil sehr unterschiedlichen Voraussetzungen der Infrastruktur an verschiedenen
Hochschulstandorten berücksichtigen. Nur durch aktives Handeln erreichen wir einen nachhaltigen und
effektiven Wandel in der Mobilität und kommt den Bedürfnissen der Studierenden angemessen nach.
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