Erfolgt mündlich.
Antrag: | Einrichtung eines „Fonds für studentisches Wohnen“ auf Bundes- und Europaebene |
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Antragsteller*in: | Luis Reithmeier (BAGLS Bamberg) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 23.11.2019, 11:01 |
Antrag: | Einrichtung eines „Fonds für studentisches Wohnen“ auf Bundes- und Europaebene |
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Antragsteller*in: | Luis Reithmeier (BAGLS Bamberg) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 23.11.2019, 11:01 |
Einrichtung eines „Fonds für Wohnen in Ausbildung und Studium“ auf Bundes- und Europaebene
des Bundeshaushalts angesetzt. CampusGrün fordert im Rahmen der Haushaltsdebatte die Einrichtung eines „Fond für studentisches Wohnen“Wohnen in Ausbildung und Studium“ mit einem Volumen von 3.0 Mrd. Euro in den nächsten fünf Jahren. Dieser Fond dient:
1) Der Schaffung von preisgünstigem Wohnraum für Auszubildende und Studierende.
Dabei sollen nicht nur staatliche Träger wie z.B. Studierendenwerke sondern auch
den Infrastrukturellen Voraussetzungen und der Mindestausstattung erarbeiten. Auch alternative Formen des Wohnens sollen, solange sie mehrheitlich von Auszubildenden oder Studierenden genutzt werden, gefördert werden. Darunter fallen zum Beispiel „Wohnen für Hilfe“, bei dem Auszubildende oder Studierende mit Senioren zusammenwohnen und sie dort unterstützen. Ebenfalls fallen darunter aber auch Mehr-Generationen-Häuser in
2) Das Bereitstellen von kostenfreiem und kostengünstigem Baugrund zur Errichtung neuer StudierendenwohnheimeWohnheime.
Dabei sollen Grundstücken unter Aufsicht der BImA in Hochschulstädten primär an staatliche Träger von studentischem WohnraumWohnheimen vergeben werden.
3) Die verstärkte Förderung bei der Sanierung und Modernisierung von bestehenden StudierendenwohnheimenWohnheimen.
Ferner begrüßt CampusGrün ausdrücklich die geplante Erhöhung des Erasmus-
Schritte, die hier eingeleitet wurden, fordern wir einen vierten geförderten Bereich für studentischen Wohnraum in Ausbildung und Studium ein. Neben den heimischen Studierenden und Auszubildenden haben besonders Erasmus-Studierende und StudierendePersonen aus dem EU- und Nicht-EU-Ausland große Schwierigkeiten in großen Hochschulstädten eine Wohnung zu finden. Dies gilt nicht nur für StudierendeAuszubildende und Studierende, die nach Deutschland kommen, sondern auch für deutsche StudierendeAuszubildende uns Studierende, die ins Ausland gehen. Daher setzen wir uns für einen europäischen Ansatz ein, bei dem im Haushalt 2021-2027 zusätzlich zu den bereits geplanten Ausgaben für Erasmus 2.5 Mrd. € für den Bau von Studentischem Wohnraum in Ausbildung und Studium bereitgestellt werden.
Voraussichtlich vom 25. bis zum 29. November sind die zweite und dritte Lesung
des Bundeshaushalts angesetzt. CampusGrün fordert im Rahmen der Haushaltsdebatte
die Einrichtung eines „Fond für studentisches Wohnen“Wohnen in Ausbildung und Studium“ mit einem Volumen von 3.0
Mrd. Euro in den nächsten fünf Jahren. Dieser Fond dient:
1) Der Schaffung von preisgünstigem Wohnraum für Auszubildende und Studierende.
Dabei sollen nicht nur staatliche Träger wie z.B. Studierendenwerke sondern auch
gemeinnützige private Träger auf den Fond zugreifen können. Die Bundesregierung
muss hierfür genaue Regeln zu Preisbindung, zur Anzahl der Wohnheimplätze und zu
den Infrastrukturellen Voraussetzungen und der Mindestausstattung erarbeiten.
Auch alternative Formen des Wohnens sollen, solange sie mehrheitlich von Auszubildenden oder
Studierenden genutzt werden, gefördert werden. Darunter fallen zum Beispiel
„Wohnen für Hilfe“, bei dem Auszubildende oder Studierende mit Senioren zusammenwohnen und sie dort
unterstützen. Ebenfalls fallen darunter aber auch Mehr-Generationen-Häuser in
denen mehrere Generationen miteinander leben und sich gegenseitig unterstützen.
2) Das Bereitstellen von kostenfreiem und kostengünstigem Baugrund zur
Errichtung neuer StudierendenwohnheimeWohnheime.
Dabei sollen Grundstücken unter Aufsicht der BImA in Hochschulstädten primär an
staatliche Träger von studentischem WohnraumWohnheimen vergeben werden.
3) Die verstärkte Förderung bei der Sanierung und Modernisierung von bestehenden StudierendenwohnheimenWohnheimen.
Ferner begrüßt CampusGrün ausdrücklich die geplante Erhöhung des Erasmus-
Haushalt auf EU-Ebene. Dieser ist bisher in 3 geförderte Bereiche, die
allgemeine & berufliche Bildung mit etwa 25.9 Mrd. €, der Jugendbereich mit etwa
3.1 Mrd. € und den Sport mit etwa 550 Mio. €, aufgeteilt. Trotz der richtigen
Schritte, die hier eingeleitet wurden, fordern wir einen vierten geförderten
Bereich für studentischen Wohnraum in Ausbildung und Studium ein. Neben den heimischen Studierenden und Auszubildenden haben
besonders Erasmus-Studierende und StudierendePersonen aus dem EU- und Nicht-EU-Ausland große
Schwierigkeiten in großen Hochschulstädten eine Wohnung zu finden. Dies gilt
nicht nur für StudierendeAuszubildende und Studierende, die nach Deutschland kommen, sondern auch für deutsche StudierendeAuszubildende uns Studierende, die ins Ausland gehen. Daher setzen wir uns für einen europäischen
Ansatz ein, bei dem im Haushalt 2021-2027 zusätzlich zu den bereits geplanten
Ausgaben für Erasmus 2.5 Mrd. € für den Bau von Studentischem Wohnraum in Ausbildung und Studium
bereitgestellt werden.
CampusGrün, als Zusammenschluss Grün-alternativer Listen, unterstützt ferner den
Beschluss "Recht auf Wohnen" der Partei Bündnis 90/Die Grünen von der BDK am
15.11.2019.
Erfolgt mündlich.
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