Veranstaltung: | 40. Bundesmitgliederversammlung Berlin |
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Tagesordnungspunkt: | 10.3. Inhaltliche Anträge |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 23.11.2019, 17:52 |
Antragshistorie: | Version 1 |
A6NEU: Stärkung des Innovationsstandort Deutschland
Antragstext
CampusGrün erachtet die Stärkung der Innovationen in Deutschland als maßgeblich
für die zukünftige Entwicklung. Dabei muss Deutschland, gerade in
Zukunftsbereichen (z.B. Informatik, Biotechnolgie, KI und ähnlichen), voran
gehen um Grundregeln für den Umgang mit den Technologien mitgestalten zu können.
Dabei ist selbstverständlich, dass Forschung nur international gut funktionieren
kann und eine Stärkung der Innovation in Deutschland nicht zulasten anderer
Länder gehen darf. Kooperative Forschung zwischen den verschiedenen Ländern
sollte bei der Förderung von Innovation im Mittelpunkt stehen.
Für die Stärkung derInnovation ist dabei eine neue Gründungskultur sehr wichtig.
Besonders nachhaltige und grüne Start-Ups sollten stärker von Universitäten und
von den Landesregierungen sowie der Bundesregierung gefördert werden. Durch neue
Entwicklungen z.B. im Bereich der Nachhaltigkeit und Ökologie, der erneuerbaren
Energien oder der Grünen Chemie können die Treibhausgasemissionen, die
Ausbeutung von Ressourcen und die Auswirkungen auf das Ökosystem stark reduziert
werden.
Diese Technologien sollen weiterhin als Optionenin der Welt dienen und anderen
Länder Anreizegebenauf diese neuen Verfahren umzustellen und diese stärker zu
fördern. Durch das VorangehenDeutschlands und den Beweis, das Umweltschutz keine
Einschränkung sein muss, können die Innovationen schnell global adaptiert
werden. Ferner sollen Start-Ups gefördert werden welche einen Ausgleich oder ein
umweltfreundlicheres Ersatzangebot für notwendige Einschränkungen schaffen.
Die Bundesregierung muss für Gründungen aus den Hochschulen einheitliche und
verbindliche Rechtsvorschriften erlassen um den Transfer von Forschung in
Anwendungen zu erleichtern. An den Hochschulen soll es zusätzlich Stabsstellen
für die Gründung geben, welche bei der Beantragung von Fördermitteln und dem
Rechtsprozess bei einer Gründung helfen und so die Gründung erleichtern.
Ein einheitliches Gründungsportal der Bundesregierung, in dem alle Anträge
digital und gesammelt gestellt werden könnten, würde die Hürden dafür zusätzlich
weiter senken.
Der Bereich New Space ist nicht nur ein großer Geschäftsbereich und wichtig für
Grundlagenforschung, auch anwendungsorientierte Forschung und besonders
Forschung im Bereich der Biodiversität und Ökologie sind auf Daten aus und
Satelliten im Weltraum angewiesen. Für Start-Ups und Unternehmen in diesem
Bereich, aber auch für Hochschulen, die in dem Bereich forschen und Objekte dort
nutzen, muss es ein Weltraumgesetz geben, welches unter anderem die
Haftungsfragen, die Kontrolle und die Genehmigungsprozesse für derartige
Unternehmungen enthält. Zudem sollen die Luft- und Raumfahrtfakultäten in
Deutschland gestärkt und unter der Leitung des DLR besser vernetzt werden.
Dadurch sollen, gerade in der Luftfahrt, effiziente und umweltfreundliche
Entwicklungen stärker vorangebracht werden.
Ähnlich dem Gründungsstipendium in NRW sollen andere Landesregierungen, aber
auch die Bundesregierung ein Gründerstipendium für den Zeitraum von einem Jahr
zur Verfügung stellen. Die Auswahl der zu fördernden Projekte soll über ein
unabhängiges Expertengremium erfolgen.
Die Landesregierungen und Hochschulen werden ebenfalls aufgefordert nach dem dem
Vorbild von NRW Start-Up Center zu forcieren und aufzubauen, um besonders
leistungsstarke Gründungsstandorte weiter zu stärken. Dies muss aber an eine
gleichzeitige Steigerung der Grundförderung an allen Hochschulen gekoppelt sein,
um auch dort für eine Steigerung der Gründungskultur zu sorgen und einem
Ungleichgewicht zwischen den verschiedenen Standorten entgegenzuwirken.
Zudem muss die internationale Zusammenarbeit weiter ausgebaut werden, dabei
sollen auch maßgeblich die Entwicklungszusammenarbeit und die wissenschaftlich-
technologische Zusammenarbeit aufeinander abgestimmt werden. Dies soll zu einer
Förderung von Bildung und Forschung in Entwicklungs- und Schwellenländern
beitragen.
Dabei ist es zentral, die internationale Zusammenarbeit weiter auszubauen
werden, dabei sollen auch maßgeblich die Entwicklungszusammenarbeit und die
wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit aufeinander abgestimmt werden.
Dies soll zu einer Förderung von Bildung und Forschung in Entwicklungs- und
Schwellenländern beitragen.
Die fünf Deutschen Wissenschafts- und Innovationshäuser sollen um einen weiteren
Standort auf dem afrikanischen Kontinent ergänzt werden. Neben den dann 6
Hauptsitzen, soll es weltweit an den wichtigsten Hightech-Standorten Büros
geben, die dem Austausch der deutschen Innovationsträger*innen mit den
Forscher*innen vor Ort dienen und die internationale Vernetzung vertiefen.
Änderungsanträge
- Ä1 (Luis Reithmeier (BAGLS), Eingereicht)
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