ÄA wird vom Antragssteller übernommen.
Es wird auf die Pflicht zu beiden Sprachen verzichtet, aber dafür eine der beiden Sprachen auf höhrem Niveau gefordert. Für Fächer mit Fremdsprachenanteil sind diese gleichberechtigt mit deutsch und englisch zu sehen und daher ausreichend.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antrag: | Qualitätssicherung der deutschen Hochschul- und Forschungslandschaft |
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Antragsteller*in: | Christopher Margraf, Jan Kirchner (CampusGrün Münster) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 19.11.2019, 10:45 |
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